Krankenkassen Anerkennung
Als ärztl. Dipl. Berufsmasseurin, bin ich über die Dachverbände EMR und ASCA geprüft und anerkannt. Mit Ihrer Zusatzversicherung für Komplementärmedizin werden die Behandlungskosten, in den meisten Fällen, ohne ärztliche Verordnung von fast allen Krankenkassen rückerstattet.
Wichtig
Für Ihre spezifischen Konditionen, erkundigen Sie sich bitte, im Vorfeld direkt bei Ihrer Krankenkasse über den genauen Leistungsumfang.
Rückforderungsbeleg
Die Bezahlung erfolgt nach der Behandlung vor Ort in Bar. Sie bekommen dann von mir einen Rückforderungsbeleg, nach der Behandlungsserie, für Ihre Krankenkasse per Email oder per Post zugeschickt.
Meine Therapeuten Nummer
ZRS-Nummer S396763
Anerkennung